Home Staging

Home Staging meint verkaufsfördernde Maßnahmen (sales promotion) für Immobilien; d.h. das Produkt Wohnung bzw. Haus wird entsprechend präsentiert. Mithilfe von Möblierung und Dekoration wird die Aufmerksamkeit auf die Vorteile einer Immobilie gelenkt und die Wahrnehmung nach Möglichkeit so positiv beeinflusst, dass aus Kauf- bzw. Mietinteressenten Käufer bzw. Mieter werden.

Durch das Home Staging werden auch die Erstellung und Aufbereitung weiterer Entscheidungshilfen wie Fotos, Exposés, Immobilienvideos oder 3-D-Rundgängen verbessert. Dabei können Interessenten durch diese Unterstützung leichter eine Entscheidung fällen und die Vermarktung von Immobilien wird verbessert, indem sich die Transaktionszeit verkürzt und ein besserer Preis realisieren lässt.

95 Prozent aller Kaufentscheidungen werden auf emotionaler Ebene getroffen; auch die Kaufentscheidung für eine Immobilie wird nicht nur getroffen, um ein Dach über dem Kopf zu haben. Auch der Immobilienkauf bildet hier keine Ausnahme. Mit entscheidend sind die Aspekte Ästhetik, Sicherheit, Anerkennung oder Zufriedenheit. Wenn der Verkäufer die Werte seiner Zielgruppe kennt, kann er die Immobilie zielgruppengerecht inszenieren und über die sinnliche Wahrnehmung gezielt vermitteln. Der Anbieter zielt auf den Bauch, um im Kopf etwas zu bewegen.


Immissionen

Immissionen sind auf Menschen, Tiere, Pflanzen oder Sachen einwirkende Umwelteinflüsse wie

  • Erschütterungen
  • Geräusche
  • Licht
  • Luftverunreinigungen
  • Strahlung
  • Wärme.

Das Bundesimmissionsschutzgesetz wurde erlassen, um diese Einwirkungen so gering wie möglich zu halten.

Immobilienbewertung

Die Bewertung von Immobilien ist in Deutschland durch rechtliche Vorschriften geregelt. Dabei werden betriebswirtschaftliche, juristische und bautechnische Sachkenntnisse angewendet, um den Verkehrswert bzw. den Marktwert einer Immobilie (bebautes oder unbebautes Grundstück) zu ermitteln. Veranlasst wird eine Immobilienbewertung z.B. beim Immobilienkauf oder -verkauf, bei der An- bzw. Vermietung, einem Versicherungsfall, einer Beleihung, aus steuerlichen Gründen, zu Informationszwecken oder bei Firmenübernahmen.

Der Wert einer Immobilie ergibt sich aus den Zusammenhängen zwischen Angebot und Nachfrage des Marktes und ist von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig.

Zur Immobilienbewertung gibt es das Sachwertverfahren, das Vergleichswertverfahren und das Ertragswertverfahren.

Immobilienfonds

Immobilienfonds sind für Anleger*innen interessant, die nur kleinere Beträge anlegen oder nicht nur in eine einzelne Immobilie investieren möchten. Angeboten werden offene und geschlossene Immobilienfonds.

Bei offenen Immobilienfonds wird überwiegend in Gewerbeimmobilien, wie Bürogebäude, Shoppingcenter oder Hotels, investiert. In einem Immobilienfond sind zumeist mehrere Objekte aus verschiedenen Regionen oder Ländern enthalten. Geschlossene Immobilienfonds hingegen sind unternehmerische Beteiligungen an nur wenigen, manchmal auch nur an einer Immobilie. Damit sind die Anleger Mitunternehmer und direkt am Erfolg oder Misserfolg beteiligt.


Immobilieninvestment

Mit einem Immobilieninvestment wird das Ziel verfolgt, Rendite zu erwirtschaften – ganz unabhängig davon, ob die Immobilie als Gewerbe-, Büro- oder Wohnimmobilie genutzt wird. Dabei können Immobilieninvestments per Direktinvestment erfolgen oder über spezialisierte Immobilienfonds, die in Immobilien oder Aktien von Immobilien-Unternehmen investieren.

Immobilienportfolio

Unternehmen besitzen und verwalten überwiegend breit gestreute, heterogene Immobilien. In ihrem Kerngeschäft sind sie keine Immobilienbestandshalter mit einer renditeorientierten Zielstellung. Vielmehr bewirtschaften sie ihre Objekte, um ihre eigentlichen Geschäftstätigkeiten optimal zu sichern und letztendlich überhaupt erst zu ermöglichen.

Sozialimmobilien tragen als Produktionsfaktoren einen erheblichen Beitrag zum Unternehmenserfolg bei und gehören damit zu den betriebsnotwendigen Gütern. Um diese Potenziale richtig auszuschöpfen, sollten sich die verantwortlichen Akteur*innen in der Sozialwirtschaft einen Überblick über ihr Immobilienportfolio verschaffen und die Objekte sowohl unter baulichen als auch wirtschaftlichen Aspekten bewerten lassen.

Immobilienverkauf

Zur Vorbereitung eines Immobilienverkaufs sind der Zustand des Objektes und die Vollständigkeit der Unterlagen zu prüfen; ein aussagekräftiges Exposé der Immobilie sollte erstellt werden. Die Angaben in solch einem Exposé sollten sein: Verkaufspreis, Baujahr, Wohnfläche, Anzahl der Zimmer, Angaben zum Zustand der Immobilie (renoviert, modernisiert, saniert), Fotos, Grundrisse, Lageplan, Energieausweis und die Höhe der monatlichen Nebenkosten. Sobald der Termin beim Notar  ansteht, sollten die Kaufinteressent*innen eine Finanzierungsbestätigung ihrer Bank mitbringen.


Immobilienwirtschaft

Die Bedeutung der Immobilienwirtschaft ist vielschichtig und aufgrund der Verflechtung mit anderen Branchen schwierig zu ermitteln. Der Wert einer Immobilie bemisst sich daran, welcher Preis der Markt dem Nutzen von Immobilien beimisst.

Die Immobilienwirtschaft umfasst neben den Immobilienbeständen die Bauwirtschaft einschließlich der Planungsleistungen, die Bodenbewirtschaftung und die Finanzierung. Zur Immobilienwirtschaft gehören Bauten, also Wohngebäude, Nichtwohngebäude jeder Art sowie Tiefbauten und Grundstücke sowie Bauland.

Eine wichtige Rolle spielen Immobilien für private und institutionelle Anleger*innen, Unternehmen, Kirchen und die öffentliche Hand. Die deutsche Baubranche ist besonders konjunkturabhängig und spielt eine bedeutsame Rolle im wirtschaftlichen Gefüge Deutschlands. Darin spiegelt sich auch die Zahl der darin Beschäftigten wider.

Infrastrukturelles Gebäudemanagement

Das infrastrukturelle Gebäudemanagement organisiert die Dienstleistungen für Immobilien. Hierzu gehört die Verwaltung sämtlicher Dienstleistungsunternehmen wie z. B. Reinigungsdienste oder Sicherheitsdienste sowie die Organisation von Logistik- und Umzugsdiensten oder einem Fuhrparkmanagement.

Innenbereich

Innenbereich ist ein Begriff aus dem Bauplanungsrecht, der in Deutschland die Gebiete innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile bezeichnet. Im Gegensatz zum Außenbereich  sind in diesem Bereich Bauvorhaben zulässig, falls keine wesentlichen Gründe dagegensprechen.

Der Außenbereich bezeichnet alle Flächen, die weder durch einen qualifizierten Bebauungsplan überplant sind, noch zu den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen gehören und die grundsätzlich von Bebauung freizuhalten sind. Grundsätzlich endet der Bebauungszusammenhang mit der letzten vorhandenen Bebauung.