Energieausweis als Hilfestellung für Käufer und Mieter

Am 01. Mai 2014 trat die überarbeitete Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Dadurch gelten neue Regeln für den Energieausweis, auch Bedarfsausweis oder Energiepass genannt. Die Energieeinsparverordnung verpflichtet den Immobilienverkäufer dazu, seinem potenziellen Käufer einen Energieausweis zur Verfügung zu stellen. Sind Verkäufer dazu nicht in der Lage, kann daraus eine Ordnungswidrigkeit abgeleitet werden, die mit einer Strafe von bis zu 15.000 Euro geahndet werden kann.


Käufer erhalten mit dem Energieausweis Auskunft über den Verbrauch von Warmwasser bzw. einen Einblick in künftige Heizkosten auf Basis der aktuellen Dämmung und dem Zustand der Heizanlage.

Es gibt zwei unterschiedliche Varianten von Energieausweisen:

  • den Bedarfsausweis bzw. bedarfsorientierten Energieausweis und
  • den Verbrauchsausweis.