Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude

Mit dem Energieausweis werden die wesentlichen Informationen zur energetischen Qualität einer Immobilie zusammengefasst. Der Ausweis gibt außerdem Empfehlungen zur Verbesserung und Modernisierung der Immobilie. Energieausweise behalten ihre Gültigkeit für 10 Jahre.


Der Energieausweis ist von der vermarktenden Partei bei der Vermietung, dem Kauf/Verkauf, der Verpachtung/dem Leasing, der Modernisierung eines Gebäudes und beim Neubau vorzuweisen. Er gibt dem Verbraucher darüber Aufschluss, wie hoch die Energiekosten sein sollten. Für den Verbraucher wird durch den Energieausweis – auf einen Blick und in standardisierter Form – ersichtlich, wie gut der Wärmeschutz der Immobilie ist, wie groß die Energieverluste der Heizungsanlage und wie hoch die CO2-Emissionen sind.


Für denkmalgeschützte Gebäude ist kein Energieausweis bei der Vermarktung erforderlich.