Eine Eigentumswohnung kann sich innerhalb eines Mehrfamilienwohnhauses oder einer Reihenhausanlage befinden und ist ein Teil eines Gebäudes.
Das Wohnungseigentum umfasst drei Teile:
- das Eigentum an den eigentlichen Räumlichkeiten der Wohnung selbst
- das Miteigentum am gemeinschaftlichen Grundstück und den gemeinschaftlichen Räumlichkeiten (z. B. Garage, Keller etc.) und
- die Mitgliedschaft in der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Eine Eigentumswohnung ist in der WEG ein Sondereigentum. Die Rechte und Pflichten der Eigentümer einer Eigentumswohnung sind in Deutschland durch das Wohnungseigentümergesetz geregelt.