Mietvertragsberatung

Mietverträge im Gewerbebereich werden in der Regel für eine Laufzeit von 3, 5 oder gar 10 Jahre abgeschlossen. Aus diesem Grund stehen Mieter und Vermieter vor der Aufgabe, einen für die gesamte Mietdauer angemessenen Mietvertrag auszuhandeln. Die Verhandlung derartiger Verträge setzt ein fundiertes kaufmännisches und mietvertragliches Wissen voraus. Die Ressourcen, die hierfür in Form von Arbeit und Recherche aufgewendet werden müssen, um ein adäquates Ergebnis zu erzielen sind für Personen, die nicht regelmäßig mit derartigen Herausforderungen zu tun haben, gegebenenfalls enorm hoch sein. Wir unterstützen Sie hierbei gerne.

Die kaufmännische Mietvertragsgestaltung setzt entsprechende Fachkenntnisse und Erfahrungen voraus. Es müssen viele Punkte berücksichtigt werden wie beispielsweise die Miethöhe und Vertragslaufzeit, die Gestaltung von Wertsicherungsklauseln und Verlängerungsoptionen, die Umlagefähigkeit von Betriebskosten und Regelungen von Instandhaltung und Instandsetzungspflichten.

Wir können für Sie folgende Leistungen erbringen:

  • den Mietvertragsentwurf überprüfen
  • die Bedeutung und den Umfang der Vereinbarungen erläutern
  • die Konditionen verhandeln oder dabei unterstützen
  • Gegen- oder Optimierungsvorschläge ausarbeiten
  • Mietvertragsverhandlungen sowohl bei Erstabschluss als auch bei Verlängerungen führen
  • Ihnen einfach eine zweite Meinung geben
  • Optimierungsmöglichkeiten bestehender Mietvertragsverhältnisse aufzeigen

Im Wohnbereich wechseln Mieter von kleinen Wohnungen durchschnittlich alle drei Jahre, bei größeren Wohnungen sind es alle fünf oder acht Jahre. Das ist eine lange Zeit und ein gewichtiger Grund, der Mieterauswahl und dem Mietvertrag die gebührende Aufmerksamkeit zu widmen. Holen Sie sich Unterstützung und kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!