Eigentümergemeinschaft (Wohnungseigentümergemeinschaft – WEG)

Die Eigentümergemeinschaft ist nach dem Wohneigentumsgesetz (WEG) die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer einer Wohnungsanlage. Sie haben gemeinsame Rechte und Pflichten, die in der Teilungserklärung sowie der Gemeinschafts- und Hausordnung niedergeschrieben sind. In der Teilungserklärung ist festgelegt, was Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum ist, also wem was in der Wohnanlage gehört und welche Rechte und Pflichten sich daraus wiederum ableiten.

Die unterschiedlichen Kategorien von Eigentum und die damit verbundenen Nutzungsrechte und Zahlungsverpflichtungen hält die Gemeinschaftsordnung fest. Sie enthält zudem die Regeln, wie gemeinsam anfallende Kosten, etwa für Abwasser, Hausreinigung oder Gartenpflege, auf die Eigentümer verteilt werden. Die Hausordnung regelt das tägliche Miteinander in der Immobilie.

Die jährlich einmal auf schriftliche Einladung erfolgende Eigentümerversammlung entscheidet über die Regeln in der Gemeinschaft. Dazu zählen: die Hausordnung, die Wahl des Verwalters und des Verwaltungsbeirats, die Wirtschaftsplanung, die Jahresabrechnung, die Rückstellungen für Instandhaltungen und die Reparaturen/bauliche Veränderungen oder größere Reparaturen. Jeder Eigentümer hat automatisch eine Stimme in der Eigentümerversammlung.