Bebauungsplan

Liegt nach dem Baugesetzbuch vor, wenn eine Festsetzung über die Art und das Maß der Nutzung, die örtlichen Verkehrsflächen sowie die überbaubaren Grundstücksflächen vorhanden ist (sogenannter qualifizierter Bebauungsplan).
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so ist das Bauvorhaben nur nach Maßgabe des §34 BauGB im Innenbereich oder §35 BauGB im Außenbereich zulässig. Hierbei handelt es sich dann um einen einfachen Bebauungsplan.