Innenbereich ist ein Begriff aus dem Bauplanungsrecht, der in Deutschland die Gebiete innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile bezeichnet. Im Gegensatz zum Außenbereich sind in diesem Bereich Bauvorhaben zulässig, falls keine wesentlichen Gründe dagegensprechen.
Der Außenbereich bezeichnet alle Flächen, die weder durch einen qualifizierten Bebauungsplan überplant sind, noch zu den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen gehören und die grundsätzlich von Bebauung freizuhalten sind. Grundsätzlich endet der Bebauungszusammenhang mit der letzten vorhandenen Bebauung.