Innenprovision

Die Innenprovision, auch Verkäufercourtage, wird von der Eigentümer*in für die Vermittlung eines Kaufvertrages an die Makler*in gezahlt. Die Innenprovision wird in der Regel nicht nach außen kommuniziert, sondern nur vertraglich zwischen Auftraggeber*in und Makler*in im Maklervertrag vereinbart. Es ist nicht in allen Bundesländern üblich, eine Innenprovision zu zahlen. In Hamburg, Hessen, Bremen, Brandenburg und Berlin ist diese unüblich.