Außenbereich

Im Baurecht werden diejenigen Gebiete als Außenbereich bezeichnet, die außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes, eines Vorhaben- und Erschließungsplanes und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Alle Flächen, die weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes noch im unbeplanten Innenbereich liegen, werden als Außenbereich bezeichnet.