Auflassung

Die Auflassung ist ein Bestandteil der Grundstücksübereignung; sie bezeichnet die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer für den beurkundeten Erwerb einer Immobilie. Die Auflassung wird erst dann rechtsgültig, wenn der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.