Immobilienbewertung

Die Bewertung von Immobilien ist in Deutschland durch rechtliche Vorschriften geregelt. Dabei werden betriebswirtschaftliche, juristische und bautechnische Sachkenntnisse angewendet, um den Verkehrswert bzw. den Marktwert einer Immobilie (bebautes oder unbebautes Grundstück) zu ermitteln. Veranlasst wird eine Immobilienbewertung z.B. beim Immobilienkauf oder -verkauf, bei der An- bzw. Vermietung, einem Versicherungsfall, einer Beleihung, aus steuerlichen Gründen, zu Informationszwecken oder bei Firmenübernahmen.

Der Wert einer Immobilie ergibt sich aus den Zusammenhängen zwischen Angebot und Nachfrage des Marktes und ist von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig.

Zur Immobilienbewertung gibt es das Sachwertverfahren, das Vergleichswertverfahren und das Ertragswertverfahren.