Beurkundung (notariell)

Alle Verfügungen über ein Grundstück, eine Immobilie oder eine Eigentumswohnung müssen notariell beurkundet werden, ohne die notarielle Beurkundung sind Verträge nicht rechtsgültig. Der Kaufvertrag wird während der Beurkundung vom Notar vorgelesen, genehmigt und in Anwesenheit des Notars von den beteiligten Parteien unterzeichnet. Sowohl bei der gewerblichen Veräußerung als auch bei der privaten Veräußerung muss der Kaufvertrag dem Käufer mindestens 14 Tage vor dem Beurkundungstermin vorliegen. Die Notargebühr für Beurkundung und Eintragung ins Grundbuch richtet sich nach der Höhe des Kaufpreises und liegt in der Regel bei 1,5 Prozent.