Bezugsfertigkeit

Die Bezugsfertigkeit einer Immobilie liegt dann vor, wenn das Wohnen im Objekt als zumutbar angesehen werden kann. Voraussetzungen sind unter anderem die sichere Begehbarkeit sowie die Benutzungsmöglichkeit der sanitären Einrichtungen (Toilette/Dusche).
Keinen Einfluss auf die Bezugsfertigkeit haben beispielsweise fehlende Außenanlagen oder ein fehlender Außenputz