Die Buchwerte bzw. Bilanzwerte beschreiben den Wert, mit dem ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld in der Bilanz angesetzt ist. Der Buchwert errechnet sich aus den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der planmäßige oder außerplanmäßige Abschreibungen, woraus sich der Restbuchwert ergibt. Die Buchwerte stimmen in der Regel nicht mit den tatsächlichen Zeitwerten überein, da die ursprünglichen Ansätze durch handels- und steuerrechtlich zulässige Abschreibungssätze verändert werden.
Concierge
Der Concierge steht in den Diensten von Gästen, wobei als Concierge auch Servicepersonal in exklusiven Wohnhäusern oder Apartmentanlagen bezeichnet wird. Darüber hinaus bieten einige exklusive Anlagen mit Eigentumswohnungen einen meist 24-stündigen Full-Service an, bestehend aus Dienstleistungen wie Fahrdienste, Erledigung von Einkäufen, Restaurantreservierungen und dergleichen.
Corporate Governance Grundsätze
Corporate Governance wird allgemein als die Gesamtheit aller internationalen und nationalen Regeln, Vorschriften, Werte und Grundsätze verstanden, die für die Führung und Überwachung von Unternehmen gelten.
Als Kennzeichen guter Corporate Governance werden verstanden:
• Der angemessene Umgang mit Risiken
• Ein formelles, transparentes Verfahren für Vorschlag und Wahl der Board-Mitglieder
• Eine funktionsfähige Unternehmensleitung
• keine Kreuzverflechtung zwischen den Vergütungsausschüssen verschiedener Unternehmen
• Ausrichtung von Managemententscheidungen auf langfristige Wertschöpfung
• Transparente Unternehmenskommunikation
• Interessenwahrung verschiedener Gruppen
• zielgerichtete Zusammenarbeit der Unternehmensleitung und -überwachung.
Corporate Governance umfasst sowohl obligatorische als auch fakultative Maßnahmen:
• Einhalten von Gesetzen und Regelwerken (Compliance)
• Befolgen anerkannter Standards und Empfehlungen
• Entwickeln und Befolgen eigener Unternehmensleitlinien
• Ausgestaltung und Implementierung von Leitungs- und Kontrollstrukturen.
Durch gute Corporate Governance wird eine verantwortungsvolle, transparente und langfristig erfolgreiche Führung erreicht. Sie dient der Organisation und ihren Eigentümern , aber auch externen Geldgebern, Absatz- und Beschaffungsmärkten, der Gesellschaft.
Es handelt sich nicht um ein international einheitliches Regelwerk, sondern bis auf einige wenige international anerkannte, gemeinsame Grundsätze um ein länderspezifisches Verständnis verantwortungsbewusster Unternehmensführung.
Courtage (Maklerprovision)
Unter dem Begriff Courtage (Maklerprovision) versteht man die Vergütung für die erfolgreiche Tätigkeit des Maklers. Die Vergütung für die Vermittlung eines Geschäfts, welches zwischen zumeist zwei Parteien geschlossen wird. Daran beteiligt sind Käufer und Verkäufer oder Mieter und Vermieter, der „Dritte“ eine Agentur, ein Makler oder ein Handelsvertreter. Die Provision ist erst verdient, wenn der Vertrag erfüllt ist.
Je nach dem, in welchem Bereich der Makler eingesetzt wird, unterscheidet sich auch der Provisionsanspruch. In folgenden Bereichen wird differenziert:
• Wohnwirtschaftliche Immobilienvermietung
• Gewerbliche Immobilienvermietung
• Vermittlung einer Immobilie zum Kauf.
Wohnwirtschaftliche Immobilienvermietung:
Das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG) regelt die Höhe der Provision. Diese hängt auch davon ab, ob es sich um die Vermittlung eines Immobilienverkaufs oder einer Immobilienvermietung handelt. Die Höhe der Maklerprovision bei einer wohnwirtschaftlichen Immobilienvermietung darf zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer nicht übersteigen. Seit dem 01. Juni 2015 gilt bei der Immobilienvermietung das sogenannte Besteller Prinzip. Danach bezahlt die Courtage die Partei, die den Makler engagiert hat.
Gewerbeimmobilienvermietung:
Bei der gewerblichen Vermietung gilt bezüglich der Höhe und Zahlung der Maklercourtage nach Abschluß eines rechtskräftigen Gewerbemietvertrages Vertragsfreiheit. Somit kann der Makler mit dem potenziellen Mietinteressenten und dem Eigentümer eine individuelle Vereinbarung treffen. Die Bereitschaft zur Übernahme einer Maklercourtage wird sich bei beiden Parteien nach der jeweiligen Marktsituation richten. Ist das Angebot an Gewerbeimmobilien größer als die Nachfrage, so wird sich der Eigentümer bereiterklären (müssen), die Provision an den Makler zu übernehmen. Im umgekehrten Fall werden nicht nur die Mietpreise steigen, sondern der Mieter muß auch mit der Zahlung einer Courtage rechnen.
Immobilienverkauf:
Bislang konnte der Makler frei verhandeln, wer ihm die Provision bezahlt. Er konnte eine Innenprovision (vom Verkäufer) und / oder eine Außenprovision (vom Käufer) erhalten. Diese variierte je nach Objekt, Lage und Höhe des Kaufpreises in einer Spanne zwischen 3 – 7 % des Kaufpreises.
Ab dem 23. Dezember 2020 gilt bei der Vermittlung eines Immobilienverkaufs folgendes: Das neue Gesetz sieht vor, dass sich Käufer und Verkäufer bundesweit die Maklercourtage hälftig teilen. Die üblichen Gebührensätze variieren je nach Bundesland und liegen zwischen 3,0 und 7,0 Prozent des Kaufpreises. Eine Regelung nach dem Besteller Prinzip ist künftig unzulässig, ausgenommen der Verkäufer möchte explizit für die Courtage aufkommen.
Die Maklercourtage steht dem Makler für die Sichtung des Objekts, die Bewertung und Bewerbung der Immobilie, die Erstellung des Exposés sowie die Durchführung von Bonitätsprüfungen und die Organisation von Besichtigungsterminen zu. Wer die Maklercourtage bezahlt, hängt davon ab, ob es sich um einen Immobilienverkauf oder um eine Immobilienvermietung handelt.
Die Geschossflächenzahl und der Städtebau
Die Geschossflächenzahl hat den Städtebau maßgeblich beeinflusst und verändert. In den Gründerjahren gab es eine Blockbebauung mit vielen Mietskasernenvierteln. Dadurch wurden zum Teil sehr hohe Geschossflächenzahlen von ca. 4,0 erreicht. Dieser Wert ist nach dem Krieg auf etwa 0,5 abgesunken, um sich wenig später bei ca. 1,0 einzupendeln.
Effektivzins
Bei der Kreditaufnahme treffen Verbraucher treffen auf die Begriffe Effektiv- und Nominalzins. Dabei ist wichtig: Aufschluss über die Kosten eines Kredites gibt nur der Effektivzins; er berücksichtigt den Zinseszinseffekt, die Abschlussgebühren und weitere Kosten. Darüber hinaus können weitere einmalige und laufende Gebühren für die gesamte Kreditlaufzeit zu berücksichtigen sein, u.a. Bearbeitungsgebühren oder Kontoführungsgebühren. Um also den tatsächlichen Zins zu berechnen genügt es nicht, allein den Nominalzins zu kalkulieren.
Beispiel: Die Kreditaufnahme in Höhe von 25.000 Euro, die nach vier Jahren in einem Betrag getilgt sein soll (endfälliger Kredit). Dem Kredit werden keine weiteren Gebühren berechnet. Die Bank gibt den Nominalzins für den Kredit mit 4 % p.a. vor. Es wäre falsch, einfach 4 % von 25.000 Euro – also 1.000 Euro p.a. – als Zinsschuld zu kalkulieren. Das ist nur bei einer Zinsberechnung von einmal jährlich richtig, da das Darlehen über die Jahre exponentiell ansteigt. Die anfallenden Zinsen werden auf den Netto-Betrag aufgeschlagen und wieder verzinst (Zinseszinseffekt). Bei unserem Beispieldarlehen entstünden nach vier Jahren effektive Zinszahlungen von 4.246 Euro, der Effektivzins beträgt also durchschnittlich 4,246 % p.a. und wäre höher als der Nominalzins.
Eigenbedarf
Wenn der Vermieter die Wohnung für seine eigenen Wohnzwecke benötigt, spricht man von Eigenbedarf. Eigenbedarf kann nicht nur für eigene Wohnzwecke geltend gemacht werden, auch Familienangehörige oder zum Hausstand gehörenden Personen, wie z.B. eine Pflegekraft, können Grund für das Beantragen von Eigenbedarf sein. Nicht dazu gehören entferntere Angehörige.
Im Kündigungsschreiben muss der Vermieter schriftlich begründen, für wen er die Wohnung benötigt. Des Weiteren muss der konkrete Sachverhalt beschrieben werden, auf den sich das Interesse dieser Person an der Wohnung stützt. Je nach Mietdauer des Mieters beträgt die Kündigungsdauer zwischen drei und neun Monaten.
Wird ein gesamtes Gebäude aufgeteilt und in Eigentumswohnungen umgewandelt, oder werden Mietwohnungen während des laufenden Mietverhältnisses als Eigentumswohnungen verkauft, können diese frühestens drei Jahre nach Erwerb wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. In einigen Bundesländern kann diese Sperrfrist auf bis zu zehn Jahre verlängert werden. Die Eigenbedarfskündigung kann immer erst nach Ablauf dieser Sperrfrist ausgesprochen werden.
Eigenkapital
Als Eigenkapital bezeichnet man alle eigenen Vermögenswerte. Dazu zählen: Bargeld, Festgeld, Spargeld und Tagesgeld, Wertpapiere, Aktien, Fonds und Schatzbriefe, Immobilien (wenn sie verkauft werden können), eigene unbelastete Grundstücke, Bausparguthaben und Eigenleistungen.
Die Höhe des vorhandenen und tatsächlich eingesetzten Eigenkapitals ist bei der Immobilienfinanzierung relevant für den Zinssatz für ein Immobiliendarlehen: Je höher die Quote des Eigenkapitals im Vergleich zum Fremdkapital ist, desto günstiger wird in der Regel der Kreditzins. Das Eigenkapital ist außerdem ein wichtiges Kriterium bei der Festlegung der Höhe der Tilgungsleistungen, der Dauer des Tilgungszeitraumes und der vorhandenen Tilgungssicherheiten.
Eigentümergemeinschaft (Wohnungseigentümergemeinschaft – WEG)
Die Eigentümergemeinschaft ist nach dem Wohneigentumsgesetz (WEG) die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer einer Wohnungsanlage. Sie haben gemeinsame Rechte und Pflichten, die in der Teilungserklärung sowie der Gemeinschafts- und Hausordnung niedergeschrieben sind. In der Teilungserklärung ist festgelegt, was Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum ist, also wem was in der Wohnanlage gehört und welche Rechte und Pflichten sich daraus wiederum ableiten.
Die unterschiedlichen Kategorien von Eigentum und die damit verbundenen Nutzungsrechte und Zahlungsverpflichtungen hält die Gemeinschaftsordnung fest. Sie enthält zudem die Regeln, wie gemeinsam anfallende Kosten, etwa für Abwasser, Hausreinigung oder Gartenpflege, auf die Eigentümer verteilt werden. Die Hausordnung regelt das tägliche Miteinander in der Immobilie.
Die jährlich einmal auf schriftliche Einladung erfolgende Eigentümerversammlung entscheidet über die Regeln in der Gemeinschaft. Dazu zählen: die Hausordnung, die Wahl des Verwalters und des Verwaltungsbeirats, die Wirtschaftsplanung, die Jahresabrechnung, die Rückstellungen für Instandhaltungen und die Reparaturen/bauliche Veränderungen oder größere Reparaturen. Jeder Eigentümer hat automatisch eine Stimme in der Eigentümerversammlung.
Eigentumswohnung
Eine Eigentumswohnung kann sich innerhalb eines Mehrfamilienwohnhauses oder einer Reihenhausanlage befinden und ist ein Teil eines Gebäudes.
Das Wohnungseigentum umfasst drei Teile:
- das Eigentum an den eigentlichen Räumlichkeiten der Wohnung selbst
- das Miteigentum am gemeinschaftlichen Grundstück und den gemeinschaftlichen Räumlichkeiten (z. B. Garage, Keller etc.) und
- die Mitgliedschaft in der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Eine Eigentumswohnung ist in der WEG ein Sondereigentum. Die Rechte und Pflichten der Eigentümer einer Eigentumswohnung sind in Deutschland durch das Wohnungseigentümergesetz geregelt.