Bei der Kreditaufnahme treffen Verbraucher treffen auf die Begriffe Effektiv- und Nominalzins. Dabei ist wichtig: Aufschluss über die Kosten eines Kredites gibt nur der Effektivzins; er berücksichtigt den Zinseszinseffekt, die Abschlussgebühren und weitere Kosten. Darüber hinaus können weitere einmalige und laufende Gebühren für die gesamte Kreditlaufzeit zu berücksichtigen sein, u.a. Bearbeitungsgebühren oder Kontoführungsgebühren. Um also den tatsächlichen Zins zu berechnen genügt es nicht, allein den Nominalzins zu kalkulieren.
Beispiel: Die Kreditaufnahme in Höhe von 25.000 Euro, die nach vier Jahren in einem Betrag getilgt sein soll (endfälliger Kredit). Dem Kredit werden keine weiteren Gebühren berechnet. Die Bank gibt den Nominalzins für den Kredit mit 4 % p.a. vor. Es wäre falsch, einfach 4 % von 25.000 Euro – also 1.000 Euro p.a. – als Zinsschuld zu kalkulieren. Das ist nur bei einer Zinsberechnung von einmal jährlich richtig, da das Darlehen über die Jahre exponentiell ansteigt. Die anfallenden Zinsen werden auf den Netto-Betrag aufgeschlagen und wieder verzinst (Zinseszinseffekt). Bei unserem Beispieldarlehen entstünden nach vier Jahren effektive Zinszahlungen von 4.246 Euro, der Effektivzins beträgt also durchschnittlich 4,246 % p.a. und wäre höher als der Nominalzins.