In der Immobilienwirtschaft versteht man unter Exposé die wenn möglich vollumfängliche Beschreibung einer Immobilie. Es wird von der vermarktenden Partei, also vom Verkäufer oder Vermieter bzw. einem seiner Beauftragten (Makler oder Architekt) erstellt. In einem Exposé finden sich die Objektdaten mit Fotos und Plänen, Angaben zu Flächen, Baujahr, Kaufpreis sowie eine Beschreibung des Objektes inklusive einem Überblick über den Energieverbrauch.
Facility Management
Der Begriff Facility Management beschreibt die technische Bewirtschaftung und Verwaltung von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen.
Diese Form der Gebäudeverwaltung ist vor allem bei Gewerbeimmobilien relevant. Sie umfasst alle Bereiche der Immobilienverwaltung, von der Betrachtung, Analyse und Optimierung aller kostenrelevanten Vorgänge rund um ein Gebäude über die Betriebsbereitschaft von technischen Einrichtungen, (beispielsweise die Bereitstellung und den Betrieb von Kommunikationstechnik) bis hin zur Anlage und Pflege von Außenanlagen und Dienstleistungen wie Catering oder Umzugsplanung. Man spricht auch von ganzheitlichem Management rund um das Gebäude. Es hat sich hierfür auch der Begriff des „Gebäudemanagements“ eingebürgert, soweit sich das FM ausschließlich auf Gebäude bzw. Immobilien bezieht.
Da die Bewirtschaftungskosten eines Gebäudes, die in der Zeit seiner Nutzungsphase entstehen, die ursprünglichen Erstellungskosten oft um das Mehrfache übersteigen, sollte das Facility Management strukturiert, in Form einer Ausschreibung aufgestellt werden. Es sollte zyklisch alle paar Jahre auf den Prüfstand, hinsichtlich der Prozesse und Kosten, gestellt werden. Der Facility Manager sollte kaufmännisches, technisches und infrastrukturelles Wissen mitbringen.
Family Office
Mit dem Begriff Family Office wird eine Gesellschaft bezeichnet, die die Verwaltung des privaten Vermögens einer Eigentümerfamilie (Family) zur Aufgabe hat. Das Vermögen kann sich aus Barvermögen, Aktien, Immobilien und sonstige Werten (Assets) zusammensetzen. Das Family Office hat die Aufgabe, das Vermögen und dessen Anlage zu strukturieren.
Finanzierungsanfrage
Eine Finanzierungsanfrage ist eine unverbindliche Prüfung zur Finanzierung, die endgültigen Konditionen sind darin noch nicht festgelegt. Damit erhält der Käufer eine Aussage darüber, ob und wieviel Geld ihm zur Finanzierung zur Verfügung steht und wie die monatliche Belastung für ihn ausfallen kann.
Finanzierungsplan
Im Finanzierungsplan sind alle Kosten einer Investition zusammengestellt, z. B. Immobilienkauf oder Baumaßnahme. Der Finanzierungsplan beinhaltet die dafür bereitzustellenden Eigen- und Fremdmittel und die sich hieraus ergebenden jährlichen oder monatlichen Belastungen aus dem Kapitaldienst.
Benötigt wird der Finanzierungsplan für die Immobilienfinanzierung. Das finanzierende Institut kann daraus sehen, ob die Kosten für den Immobilienkäufer tragbar sind.
Flächenmanagement
Das Flächenmanagement hat zum Ziel, die Flächen einer Immobilie wirtschaftlich hinsichtlich der Flächen und der Laufzeiten optimal auszuschöpfen.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan wird von den Gemeinden erstellt und gibt grob Auskunft über Bauflächen, Baugebiete, Verkehrsflächen und Grünanlagen.
Im Flächennutzungsplan kann die Ausstattung des Gemeindegebiets (Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs), Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge, Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, Grünflächen (Parkanlagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze, Friedhöfe), Flächen für die Landwirtschaft und Wald ausgewiesen werden.
Der Flächennutzungsplan hat gegenüber den Bürgern keine unmittelbaren rechtlichen Wirkungen. Baurechte aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes kann man daher nicht herleiten. Der Flächennutzungsplan ist die Grundlage, auf der Bebauungspläne entstehen.
Flurstück
In Deutschland ist ein Flurstück (auch Parzelle genannt) ein amtlich vermessener und in der Regel vermarkter (mit einer Grenze versehener) Teil der Erdoberfläche. In Flurkarten, Liegenschaftskarten sowie Katasterbüchern und -plänen ist das Flurstück ausgewiesen. Das sogenannte Liegenschaftskataster weist jedes Flurstück mit einer eigenen Flurstücksnummer bzw. einer Grundstücksnummer aus.
Französischer Balkon
Der sogenannte französische Balkon ist ein bodentiefes Fenster mit vorgestelltem Geländer, das nur minimal aus der Fassade hervortritt.
Fremdgeldkonto
Der Verwalter von Wohneigentumsanlagen ist verpflichtet, die gemeinschaftlichen Gelder der Eigentümergemeinschaft getrennt von seinem eigenen Vermögen zu verwalten. Dazu wird ein sogenanntes Fremdgeldkonto eingerichtet, dessen Verwalter also nicht der Eigentümer des Kontos ist. Die Kontoinhaber sind die Wohnungseigentümer. Der Verwalter hat Zugriff auf das Konto, um die laufenden Kosten der Immobilie zu decken oder das Hausgeld zu verwalten.

