Als Fremdkapital bezeichnet man die Gesamtheit aller finanziellen Mittel, die leihweise von einem Dritten zur Verfügung gestellt werden. Diese Dritte können Unternehmen, Banken oder Privatpersonen sein. Es wird zwischen kurz-, mittel- und langfristigem Fremdkapital unterschieden.
Galerie
Eine Galeriewohnung ist ¬ ähnlich einer Maisonettewohnung ¬ eine Wohnung auf zwei Ebenen, mit einer Galerieebene in der oberen Etage und einem Wohnbereich in der unteren Ebene. Verbunden sind beide Bereiche durch eine Treppe.
Gebäudeautomation
Die Gebäudeautomation umfasst die Vernetzung verschiedener technischer Anlagen eines Gebäudes mit einem zentralen Computersystem, wodurch die Steuerung und Überwachung der gesamten Haustechnik von einem einzelnen Arbeitsplatz aus ermöglicht wird. Man spricht auch von Smart Buildings mit dem Ziel, Energie- und Betriebskosten einzusparen, die Betriebssicherheit von Anlagen zu erhöhen sowie den Komfort der Gebäudenutzer und ein effizienteres Gebäudemanagement zu ermöglichen.
Beispiele:
Besprechungsräume werden je nach Buchungen beheizt oder klimatisiert. Eine Schule kann die Heizleistung klassenzimmerweise an den Stundenplan anpassen. Die Beleuchtung in Räumen wird durch Sensoren gesteuert. Die Beschattung eines Gebäudes wird durch eine Wetterstation geregelt.
Auch für Wohngebäude gewinnt die Gebäudeautomation immer stärker an Bedeutung. Einerseits kann durch die Vernetzung der verschiedensten Geräte und Bestandteile der Haustechnik Energie gespart werden, andererseits ist die Fernsteuerung technischer Anlagen über mobile Endgeräte möglich.
Lästige Besuche von Ablesern entfallen durch das Fernauslesen von Zählerwerten über Smart Meter, was eine große Arbeitserleichterung für die Immobilienverwaltung darstellt.
Gebäudemanagement
Unter dem Begriff Gebäudemanagement versteht man den immobilienwirtschaftlichen Teil des Facility Managements. Das Gebäudemanagement bezieht sich auf die kosten- und funktionsoptimale Entwicklung und Nutzung von Gebäuden (Liegenschaften).
Das Gebäudemanagement wird eingeteilt in die Bereiche technisches, infrastrukturelles und kaufmännisches Gebäudemanagement. Berücksichtigt wird ergänzend das Flächenmanagement, das in allen drei Leistungsbereichen Verankerungspunkte hat. Das Facility Management hingegen betrachtet die Immobilie in ihrem gesamten Lebenszyklus mit den Phasen der Planung, Errichtung, Nutzung und Verwertung.
Gemeinschaftseigentum
Gemeinschaftseigentum sind alle Teile des Grundstücks und des Gebäudes, die nicht zum Sondereigentum zählen. Dazu gehören zum Beispiel alle Gebäudeteile, die für den Bestand und die Sicherheit des Gebäudes notwendig sind, beispielsweise Dach, Treppenhaus, Fassade, Fahrstuhl, Versorgungsleitungen sowie Zugänge und -fahrten zum Gebäude. Für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums sind alle Eigentümer gemeinsam verantwortlich.
Geschossfläche (§ 20 Baunutzungsverordnung, BauNVO)
Die Geschossfläche ist die Summe der Flächen aller Vollgeschosse (einschließlich Umfassungswände) eines Gebäudes.
Geschossflächenzahl (GFZ) (§ 20 Baunutzungsverordnung, BauNVO)
Die GFZ gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche (i.S. § 19 Abs.3 BauNVO) zulässig sind. Die GFZ wird im Bebauungsplan festgesetzt. Die Geschossflächenanzahl wird grundsätzlich immer für ein ganzes Baugebiet festgelegt. In selteneren Fällen wird die Geschossflächenanzahl für einzelne Grundstücke oder Grundstücksteile berechnet bzw. festgelegt.
Berechnung der Geschossflächenanzahl
Die Geschossflächenanzahl wird nicht aus der Brutto-Grundfläche (gemäß DIN 277) berechnet, sondern nur aus den Grundflächen der Vollgeschosse (gemäß § 20 der Baunutzungsverordnung).
Zur Berechnung der Geschossflächenzahl ist die Geschossfläche als Summe der Vollgeschossflächen auf einem Grundstück im Verhältnis zur Größe des Grundstücks zu setzen. Der dadurch ermittelte Wert kann dann mit dem Höchstwert, welcher im Bebauungsplan vorgegebenen ist, verglichen werden. Wichtig ist, dass sich die Geschossfläche aus den Gebäudeaußenmaßen aller Vollgeschosse ergibt.
Berechnungs-Formel:
Geschossflächenanzahl x Grundstücksfläche = zulässige Gesamt-Geschossfläche
Geschossflächenanzahl = Geschossfläche / Grundstücksfläche
Berechnungs-Beispiel:
Bei einer Geschossflächenzahl von 0,6 dürfen sich auf einem Grundstück von 1.000 m² maximal 600 m² (0,6 x 1.000) Geschossfläche in den Vollgeschossen befinden.
Grundbuch
Im Grundbuch eingetragen sind alle Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Belastungen.
Grundbuchauszug
Als Grundbuchauszug bezeichnet man eine Kopie aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen. Der Grundbuchauszug kann bei Interesse an einer Immobilie beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Er gilt aber nicht als beglaubigtes Dokument.
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer wird einmalig beim Kauf, Erwerb oder bei der Übertragung von Immobilien, d. h. bebauten oder unbebauten Grundstücken erhoben. Die Höhe der zu zahlenden Grunderwerbsteuer ist abhängig vom Kaufpreis der Immobilie und dem Steuersatz für den Grunderwerb. Dieser wird durch das jeweilige Bundesland erhoben. Vor dem 1. September 2016 lag die Grunderwerbsteuer bundesweit einheitlich bei 3,5 %. Seither dürfen die einzelnen Bundesländer selbst entscheiden, welchen Steuersatz sie anlegen.
Im Einzelnen:
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg 5,0 %
Grunderwerbsteuer Bayern 3,5 %
Grunderwerbsteuer Berlin 6,0 %
Grunderwerbsteuer Brandenburg 6,5 %
Grunderwerbsteuer Bremen 5,0 %
Grunderwerbsteuer Hamburg 4,5 %
Grunderwerbsteuer Hessen 6,0 %
Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %
Grunderwerbsteuer Niedersachsen 5,0 %
Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen 6,5 %
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz 5,0 %
Grunderwerbsteuer Saarland 6,5 %
Grunderwerbsteuer Sachsen 3,5 %
Grunderwerbsteuer Sachsen-Anhalt 5,0 %
Grunderwerbsteuer Schleswig-Holstein 6,5 %
Grunderwerbsteuer Thüringen 6,5 %

