Die Grunderwerbsteuer wird einmalig beim Kauf, Erwerb oder bei der Übertragung von Immobilien, d. h. bebauten oder unbebauten Grundstücken erhoben. Die Höhe der zu zahlenden Grunderwerbsteuer ist abhängig vom Kaufpreis der Immobilie und dem Steuersatz für den Grunderwerb. Dieser wird durch das jeweilige Bundesland erhoben. Vor dem 1. September 2016 lag die Grunderwerbsteuer bundesweit einheitlich bei 3,5 %. Seither dürfen die einzelnen Bundesländer selbst entscheiden, welchen Steuersatz sie anlegen.
Im Einzelnen:
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg 5,0 %
Grunderwerbsteuer Bayern 3,5 %
Grunderwerbsteuer Berlin 6,0 %
Grunderwerbsteuer Brandenburg 6,5 %
Grunderwerbsteuer Bremen 5,0 %
Grunderwerbsteuer Hamburg 4,5 %
Grunderwerbsteuer Hessen 6,0 %
Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %
Grunderwerbsteuer Niedersachsen 5,0 %
Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen 6,5 %
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz 5,0 %
Grunderwerbsteuer Saarland 6,5 %
Grunderwerbsteuer Sachsen 3,5 %
Grunderwerbsteuer Sachsen-Anhalt 5,0 %
Grunderwerbsteuer Schleswig-Holstein 6,5 %
Grunderwerbsteuer Thüringen 6,5 %