Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan wird von den Gemeinden erstellt und gibt grob Auskunft über Bauflächen, Baugebiete, Verkehrsflächen und Grünanlagen.

Im Flächennutzungsplan kann die Ausstattung des Gemeindegebiets (Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs), Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge, Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, Grünflächen (Parkanlagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze, Friedhöfe), Flächen für die Landwirtschaft und Wald ausgewiesen werden.

Der Flächennutzungsplan hat gegenüber den Bürgern keine unmittelbaren rechtlichen Wirkungen. Baurechte aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes kann man daher nicht herleiten. Der Flächennutzungsplan ist die Grundlage, auf der Bebauungspläne entstehen.