Fremdgeldkonto

Der Verwalter von Wohneigentumsanlagen ist verpflichtet, die gemeinschaftlichen Gelder der Eigentümergemeinschaft getrennt von seinem eigenen Vermögen zu verwalten. Dazu wird ein sogenanntes Fremdgeldkonto eingerichtet, dessen Verwalter also nicht der Eigentümer des Kontos ist. Die Kontoinhaber sind die Wohnungseigentümer. Der Verwalter hat Zugriff auf das Konto, um die laufenden Kosten der Immobilie zu decken oder das Hausgeld zu verwalten.