Kaufvertrag

Jeder Immobilienkauf ist beurkundungspflichtig, ansonsten ist das Geschäft nicht rechtsgültig. Bei der notariellen Beurkundung werden auch die Bedingungen für die Eigentumsübertragung geklärt. Vertraglich verpflichten sich Verkäufer*innen zur Übertragung des Eigentums und Käufer*innen zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.

Im Kaufvertrag enthalten sein müssen Angaben zu den Grundbesitzern, den im Grundbuch  eingetragenen Grundschulden und etwaigen Pfandrechten Dritter. Bei mehreren Käufern*innen müssen deren jeweilige Eigentumsanteile im Kaufvertrag aufgenommen werden. Die genaue Beschreibung der Immobilie und deren Ausstattung sowie die Lage müssen im Kaufvertrag ebenfalls aufgeführt werden. Anlagen zum Vertrag sind auch Baupläne, Baubeschreibung oder Prospekte.