Erhaltungsrücklage

Die Erhaltungsrücklage ist eine gesetzlich vorgeschriebene Rücklage zum Erhalt einer Gemeinschaftsimmobilie, in die alle Miteigentümer*innen regelmäßig einen Pauschalbetrag entrichten. Daraus werden Instandhaltungs– und Instandsetzungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum wie die Erneuerung des Daches oder der Fassade finanziert. Der von den jeweiligen Miteigentümern*innen aufzubringende Betrag richtet sich nach der Wohnfläche oder dem Miteigentumsanteil der einzelnen Eigentumswohnungen.