Heizkostenverordnung

In der Heizkostenverordnung (Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten) ist die Kostenverteilung auf die Einzelnutzer in Mehrfamilienhäusern bei zentralen Heizungsanlagen und zentralen Warmwasserversorgungsanlagen sowie der eigenständigen gewerblichen Lieferung von Wärme oder Warmwasser geregelt. Die Heizkostenverordnung gilt für preisgebundenen und preisfreien Wohnraum.

Vor allem sind in der Heizkostenverordnung die Pflichten zur Verbrauchserfassung und zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung enthalten. Damit ist der Gebäudeeigentümer gesetzlich verpflichtet, geeignete Messgeräte oder Zähler für Heizung und Warmwasser zu installieren und anhand des gemessenen Verbrauchs abzurechnen. Für die Heizungs- und Warmwasserabrechnung sind in der Heizkostenverordnung unterschiedliche Regelungen festgelegt.

Die Heizkostenverordnung orientiert sich grundsätzlich nach vertraglichen Vereinbarungen – ausgenommen sind Gebäude mit bis zu zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter bewohnt. Auch auf Wohneigentum ist die Heizkostenverordnung anzuwenden.