Hebesatz

Die Grundsteuer  und die Gewerbesteuer sind Gemeindesteuern, die Gemeindevertretung beschließt die Höhe des jeweiligen Hebesatzes. Dabei gibt es verschiedene Hebesätze:

  • Grundsteuer A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft)
  • Grundsteuer B (für die meisten anderen Grundstücke)
  • Grundsteuer C (für baureife, aber unbebaute Grundstücke)
  • Gewerbesteuer

Den Steuermessbetrag ermittelt die Finanzverwaltung, die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer werden in der kommunalen Haushaltssatzung jeweils jährlich festgelegt. Für die Kommunen ergibt sich damit die Möglichkeit, höhere Steuereinnahmen zu generieren verbunden mit der Gefahr, dass sie für Gewerbebetriebe oder für Gebäudeeigentümer weniger attraktiv im Vergleich zu anderen Kommunen werden.

Seit 2004 beträgt das gesetzliche Minimum für den Hebesatz 200 %.