Bisher gibt es die Grundsteuer A für landwirtschaftliche sowie eine Grundsteuer B für bauliche Nutzung. Die dritte Grundsteuer C wird mit der Grundsteuerreform eingeführt. Sie soll Grundstücksspekulationen entgegenwirken. Von der Grundsteuer C betroffen sein sollen baureife, aber unbebaute Grundstücke, die oftmals als reine Spekulationsobjekte gekauft werden. Speziell für diese Grundstückskategorie erhalten Städte und Gemeinden nun die Möglichkeit, höhere Hebesätze festzulegen. Damit soll auch ein Beitrag zur Problemlösung des zunehmenden Wohnungsmangels in städtischen Regionen geleistet werden.