Grundstücksanteil

Für steuerliche Zwecke wird ein Grundstück in den Grundstücksanteil und den Gebäudeanteil unterteilt. Das Gebäude kann regelmäßig abgeschrieben werden, da es einem Wertverzehr unterliegt. Im Gegensatz dazu unterliegt der Grund und Boden keinem Wertverzehr und kann nicht abgeschrieben werden. Der Grundstücksanteil wird in der Regel anhand des Bodenrichtwerts ermittelt.