Grundsteuerreform

Die neue Grundsteuer wird, wie bisher, mittels folgender Faktoren berechnet:

Grundbesitzwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Der Grundbesitzwert wird zunächst mit einer per Gesetz einheitlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Der sich daraus ergebende Steuermessbetrag wird anschließend nochmals mit dem Hebesatz multipliziert. Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt.


Das dreistufige Verfahren bleibt erhalten, neu ist die modifizierte Berechnung des Grundbesitzwertes. Anstatt der bisherigen jahrzehntealten Grundstückswerte werden künftig für die Ermittlung des Grundbesitzwertes neben dem sogenannten Bodenrichtwert und der Grundstücksfläche auch die Immobilienart und das Baujahr berücksichtigt. Ebenso sollen etwaige Mieterträge in die Ermittlung des Grundbesitzwertes einfließen.