Betriebsvermögen

Im deutschen Steuerrecht ist das Betriebsvermögen der Wert aller aktiven Vermögensgegenstände eines Betriebs abzüglich der Werte aller Schulden. Der steuerrechtliche Begriff des Betriebsvermögens entspricht damit dem ökonomischen Begriff des Eigenkapitals. Das Betriebsvermögen umfasst die Menge aller Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter), die nach ihrer Art und nach ihrer Funktion in einem betrieblichen Zusammenhang stehen.