Es handelt sich um einen Antrag, der an die Gemeinde gestellt wird. Das geplante Bauvorhaben wird dort auf seine Vereinbarkeit mit dem öffentlichen Recht überprüft. Ergibt die Prüfung ein positives Ergebnis, so wird die Erlaubnis zur Durchführung erteilt.
Der Antrag ist bei der Gemeinde zu stellen, in deren Gebiet das zu bebauende Grundstück liegt. Er muss Angaben (Bauvorlagen) enthalten über die Lage, Bauart, Bauweise, Nachbarn und Grundstücksgrößen sowie Nachweise über die Standsicherheit, die Einhaltung der Energieeinsparverordnung (EnEV) und die Schall- und Wärmeisolierung. Baubeschreibung, Bauzeichnungen und Lagepläne sowie Berechnungen des umbauten Raumes und der Wohn- und Nutzfläche sind ergänzend beizufügen. Nach Erteilung der Baugenehmigung kann mit dem Bau begonnen werden. Ein Baubeginn davor ist nicht zulässig.