Für bestimmte Gebäude (z. B. Schulen, Seniorenheime) sind vernetzte Brandmeldeanlagen vorgeschrieben, die meist auch die Alarmierung der Feuerwehr auslösen. Die Überprüfung von Feuerlöschern ist alle zwei Jahre vorgeschrieben.
Für bestimmte Gebäude (z. B. Schulen, Seniorenheime) sind vernetzte Brandmeldeanlagen vorgeschrieben, die meist auch die Alarmierung der Feuerwehr auslösen. Die Überprüfung von Feuerlöschern ist alle zwei Jahre vorgeschrieben.