Bruttomiete oder Bruttomietzins

Die Bruttomiete setzt sich zusammen aus dem Mietzins sowie den anfallenden Betriebskosten und etwaigen Mietzuschlägen. Häufig werden hier auch die Begriffe Bruttowarmmiete und Bruttokaltmiete synonym verwendet.


Rechenbeispiel:

Bruttokaltmiete = Grundmiete + kalte Nebenkosten

Wenn eine Bruttokaltmiete vereinbart wurde, muss der Vermieter keine Betriebskostenabrechnung erstellen, eine Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten kann allerdings trotzdem erfolgen.


Bruttowarmmiete = Grundmiete + kalte Nebenkosten + Heiz- und Warmwasserkosten


Bei der Bruttowarmmiete oder auch Inklusivmiete sind die Betriebskosten mit der Zahlung der vereinbarten Bruttowarmmiete komplett abgegolten. Es erfolgt keine turnusmäßige Betriebskostenabrechnung, so dass keine Betriebskostennachzahlung oder Rückzahlungen erfolgen.