Brandschutz

Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorbeugen, so dass die Rettung von Menschen und Tieren bei einem Brand ermöglicht wird. Außerdem sollen wirksame Löscharbeiten vereinfacht werden.

Durchschnittlich gibt es jährlich allein 50.000 Brände in Privathaushalten. Besonders gefährdet sind:

  • Altbauten mit veralteten Elektroanlagen und brennbaren Baumaterialien
  • Häuserblocks aus den 50er und 60er-Jahren, in denen die einzelnen Wohnungen durch nicht abgeschottete Versorgungsschächte verbunden sind

Es finden sich verschiedene Regelungen der DIN Anwendung. Im Interesse des Brandschutzes müssen verwendete Bauteile einer bestimmten Bauproduktklasse (Baustoffklasse) angehören. In einigen Fällen sind Brandschutzfenster und Brandschutztüren vorzusehen. Gebäude sind mit Rettungswegen, Fluchtfenstern, Nottreppen und -leitern auszustatten. Zum Brandschutz gehören auch Zufahrtsmöglichkeiten für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge.

Werden gesetzliche Vorschriften zum Brandschutz nicht beachtet, kann dies zu einem Verlust des Versicherungsschutzes in der Feuer- bzw. Gebäudeversicherung führen.