Hausgeld

Der Begriff Hausgeld bezeichnet den laufenden Beitrag des Wohnungseigentümers an die Hausgemeinschaft, der monatlich zur Deckung der Instandhaltungs-, Betriebs- und Unterhaltskosten anfällt. Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung wird immer ein Teil des Gemeinschaftseigentums eines Gebäudes erworben wie z.B. Treppenhaus, Keller, Dachboden, Tiefgarage. Zum Hausgeld zählen neben Wasser, Hausstrom und Abfallentsorgung auch die Hausmeisterkosten und die Pflege des Treppenhauses und Hofes bzw. Gartens, Wartungsarbeiten an Fahrstühlen und die Heizkosten. Darüber hinaus wird mit dem Hausgeld eine Instandhaltungsrücklage angesammelt.

Wie bei der Nebenkostenabrechnung bei Mietwohnungen wird zum Ende des Abrechnungszeitraums eine Abrechnung des Hausgelds erstellt: die Eigentümer erhalten dann entweder eine Rückerstattung oder müssen eine Nachzahlung leisten.