Erwerbskosten

Alle Kosten, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfallen, werden als Erwerbskosten bezeichnet. Dazu zählen die Maklerprovision, Gerichts- und Notargebühren, Vermessungskosten, Erschließungskosten und Kosten für den Grundbucheintrag. Erwerbskosten sind steuerlich absetzbar, falls die Immobilie nicht selbst ausschließlich für Wohnzwecke genutzt wird.