Baufenster

Mit Baufenster wird eine überbaubare Grundstücksfläche bezeichnet, innerhalb welcher eine Bebauung stattfinden kann. Eine überbaubare Grundstücksfläche ist Bestandteil eines Bebauungsplans (B-Plan).
Entsprechend der im Bebauungsplan vorgenommenen Festsetzungen, ist die überbaubare Grundstücksfläche derjenige Teil eines Baugrundstücks, auf welchem ein Gebäude, unter Beachtung der jeweiligen bauordnungsrechtlichen Vorschriften, errichtet werden darf.
Das Baufenster wird im Bebauungsplan zeichnerisch durch Baulinien, auch Fluchtlinien begrenzt dargestellt.