Baulastenverzeichnis

Das Baulastenverzeichnis wird in Deutschland bei den zuständigen Bauaufsichtsbehörden der Landkreise und Städte geführt. Ausnahmen sind Bayern und Brandenburg.

Bei einer Baulast handelt es sich um eine freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Eigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Hierzu zählen beispielsweise Geh-, Fahr- oder Leitungsrechte. Wenn ein Eigentümer seinem Nachbarn ein solches Recht einräumt, so wird diesem ermöglicht, der Baubehörde die ordnungsgemäße Erschließung seines Grundstücks nachzuweisen und dadurch eine Baugenehmigung zu erhalten.

Da Baulasten nicht im Grundbuch verzeichnet sind, sollte der Käufer eines Grundstückes zusätzlich immer das Baulastenverzeichnis einsehen.