Anschaffungskosten

Die Anschaffungskosten einer Immobilie sind die im Kaufvertrag mit einem Dritten vereinbarte Kaufpreis oder das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren. Das sind die Anschaffungskosten , auch wenn der Dritte das Gebäude noch bauen muss, beispielsweise beim Kauf vom Bauträger.

Auch die Anschaffungsnebenkosten gehören zu den Anschaffungskosten und zwar alle Aufwendungen, die mit dem Abschluss des Kaufvertrages und dem Eigentümerwechsel entstehen. Soweit sie auf das Gebäude entfallen, werden diese Kosten dem Kaufpreis hinzugerechnet. Insbesondere gehören zu den Anschaffungsnebenkosten die Notarkosten, die Gebühren des Grundbuchamtes, die Grunderwerbsteuer, die Maklergebühren, die Gutachterkosten, die Fahrt- und Telefonkosten sowie die Gerichtskosten bei Erwerb im Zwangsversteigerungsverfahren.

Die übrigen, nicht unmittelbar mit dem Kaufobjekt zusammenhängenden Kosten, wie z.B. die Notarkosten für die Eintragung von Grundschulden bei Fremdfinanzierung, sind sofort abziehbare Werbungskosten.

Die gesamten Anschaffungskosten werden aufgeteilt in Anschaffungskosten des Grund und Bodens und Anschaffungskosten des Gebäudes. Da Grund und Boden sich nicht abnutzen, sind diese Anschaffungskosten nicht abschreibbar und werden von den Gesamtanschaffungskosten abgezogen. Die jährliche Gebäudeabschreibung berechnet sich aus den restlichen Kosten.