Gemeinschaftseigentum

Gemeinschaftseigentum sind alle Teile des Grundstücks und des Gebäudes, die nicht zum Sondereigentum zählen. Dazu gehören zum Beispiel alle Gebäudeteile, die für den Bestand und die Sicherheit des Gebäudes notwendig sind, beispielsweise Dach, Treppenhaus, Fassade, Fahrstuhl, Versorgungsleitungen sowie Zugänge und -fahrten zum Gebäude. Für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums sind alle Eigentümer gemeinsam verantwortlich.